wir haben im Mauritius-Urlaub eine frisch zubereitete Curry-Mischung geschenkt bekommen, die einfach göttlich ist ... u. a. weil sie nach Frische schmeckt und nicht nach abgestandenem Currypulver aus der Tüte.
Mal abgesehen davon, dass jede Mischung individuell ist

Oder anders gefragt: Wir haben natürlich Namen und Adresse dessen, der es gut mit uns gemeint hat.
Haltet Ihr es in Bezug auf den Postversand für sinnvoll, sich einen "Nachschlag" schicken zu lassen?
Sprich: Ist das postrechtlich machbar? Geht sowas nicht unterwegs verloren?
(Diese Frage deswegen, weil unsere Ansichtskarten trotz richtigen Portos und ab Nobelhotel erst jetzt kleckerweise nach mehr als 6 Wochen eintreffen.)
VG
Claudius