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staatsbürgerschaft nach heirat ?

Alles im Zusammenhang mit Heiraten in Mauritius und Fernbeziehungen.

staatsbürgerschaft nach heirat ?

Postby Jogana » Thu Feb 09, 2006 22:13

hallo bekommt man nach einer heirat automatisch die mauritianischestaatsbürgerschaft?und wie ist das wenn mein mann die deutsche angenommen hat?(schon vor ein paar jahren) mir wurde gesagt er kann jederzeit wieder einen mru pass beantragen aber was mache ich ,da ich ja eigendlich einen deutschen (laut papiere) heirate . behörden sind da leider überfragt keiner konnte oder wollte mir eine verbindliche antwort geben

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Staatsbürgerschaft

Postby napa » Fri Feb 10, 2006 1:36

Hi
unter:
http://www.gov.mu/portal/site/passportSite
kommst du bestimmt etwas weiter.
Eine Staatsbürgerschaft gibt man aber nicht so einfach ab.
Es gibt die Möglichkeit der Beibehaltung der dt. Staatsbürgerschaft. Diese muß aber vor Erhalt der anderen Staatsbürgerschaft beantragt werden.
f
napa
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Postby turteltat » Fri Feb 10, 2006 15:32

Hallo, die mauritianische Staatsbürgerschaft gibt es nicht so einfach. Du musst erst sehr lange in Mauritius fest wohnen.
Mit deinem Mann musst du vor allem erst mal klären ob er die Mauritianische Staatsbürgerschaft aufgegeben hat oder ob er Doppel Bürger ist.
Wenn du die Deutsche Staatsbürgerschaft behalten willst, musst du dafür einen Antrag stellen, bevor du die Mauritianische beantragst. Aber Vorsicht, die haben da ziemlich ecklige Gesetze. Das ganze muss innerhalb von so und soviel Monaten erledigt sein, ansonsten kannst du auch die Deutsche verlieren. Das ist kein Witz, das ist tatsächlich so. Ich weiss es, da ich selbst mich darüber informiert habe und mir die Unterlagen zukommen lies.
Gruss
turteltat
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Staatsbürgerschaft

Postby napa » Fri Feb 10, 2006 16:38

Turteltat schrieb:
Vorsicht, die haben da ziemlich ecklige Gesetze. Das ganze muss innerhalb von so und soviel Monaten erledigt sein, ansonsten kannst du auch die Deutsche verlieren.
.........................
hi Jogana
Die Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft hat eine Gültigkeitsdauer von 2 Jahren nach Ausstellung. Sollte man bis dahin noch nicht die andere Staatsbürgerschaft erhalten haben, kann man eine Verlängerung beantragen.

google doch mal mit Beibehaltung. Du erhältst auch den Antrag
Gruß friedel
napa
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