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Mauritius: Nach welchem Recht ist man verheiratet?

Alles im Zusammenhang mit Heiraten in Mauritius und Fernbeziehungen.

Mauritius: Nach welchem Recht ist man verheiratet?

Postby Sandfloh » Wed Mar 12, 2008 14:56

hallo liebes forum,

ich lese seit wochen sehr viel hier mit und finde das forum genial. auf eine frage habe ich aber nirgendwo eine antwort finden können, daher möchte ich sie hier stellen.

zugegeben, die frage ist etwas unromantisch:

mein partner und ich wollen auf mauritius heiraten. zwar kann man überall nachlesen, was man tun muß, damit die ehe im heimatland (deutschland, österreich...) anerkannt wird, aber ich konnte nirgendwo eine information darüber finden, ob man, wenn man die ehe im heimatland anerkennen läßt, dann trotzdem nach mauritius-recht verheiratet ist oder ob das recht des heimatlandes gilt?

weiß das jemand von euch sicher oder habt ihr einen brauchbaren link zu diesem thema?

ich möchte nämlich nicht nach mauritius-recht verheiratet sein, denn 1. kenne ich dieses gar nicht und 2. wer weiß, was das im falle einer - hoffentlich nie eintretenden, aber man weiß ja nie - scheidung besagt...

Sandfloh
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