Hallo jneube,
wir sind diesen doch recht komplizierten, aber erfolgreichen Weg 1995 gegangen. An dieser Stelle möchte ich gleich bemerken, dass sich seit her bestimmt so manche Bedingung etwas verändert hat. Dies ist uns damals sogar während unserer Anmeldung passiert. Da hieß es dann plötzlich, dass ich (der deutsche Ehemann) mich für mindestens 90 Tage in Mauritius aufhalten muss !
Das war allerdings unmöglich, da ich lediglich 5 Wochen Urlaub auf der schönen Insel verbracht hatte und anschließend nicht sofort wieder nach Mauritius zurück kehren konnte. Also mussten wir eine Befreiung von dieser Vorschrift beantragen, die wir dann auch gerade noch rechtzeitig bekamen.
Mit einer riesen Portion Glück konnten wir dann doch noch am letzten Tag meines Urlaubs heiraten. Die anschließende Feier ist leider entsprechend kurz ausgefallen, da ich abends meinen Rückflug nach Deutschland antreten musste !
Meine mir Angetraute (ti naingresse) konnte dann später mit einem Visum zur Familienzusammenführung einreisen, so dass wir die kirchliche Zeremonie erst in Deutschland nachholen konnten.
Das Alles soll euch jedoch nicht den Mut zum Glück nehmen !
Es gibt immer eine Lösung.
Übrigens noch einen Tipp:
Lasst euch unbedingt durch des Primeministers Office die sogenannte Apostille auf die Heiratsurkunde stempeln, denn nur dadurch ist sie international gültig und anerkannt.
So dann zum Schluss wünschen wir viel Glück und einsichtige, freundliche Behörden.
Herzliche Grüße aus Hessen,
ti naingresse und Co.
