Hallihallo!
Der Name Peter scheint ein Garant für Superideen zu sein!!!! Allerdings bist du auch sehr mutig

und deshalb muss dir geholfen werden.
Dein Reisebüro wird dich sicherlich schon über die nötigen Dokumente informiert haben, trotzdem nochmals:
Reisepasskopien und
Kopien der internat. Geburtsurkunde sind vollkommen ausreichend. Die Originale müsst ihr nach Mauritius mitnehmen und dort nochmals vorweisen. Die internationalen Geburtsurkunden sind bereits zehnsprachig ausgestellt und bedürfen keiner weiteren Übersetzung, sowie auch dein Reisepass mehrsprachig ist, und auch keiner Übersetzung bedarf. Die internationalen Geburtsurkunden von dir und deiner Holden bekommst du beim Standesamt des Geburtsortes des jeweiligen Antragstellers (zumindest in Österreich) - oft ist das auch bereits über Internet möglich diese Dokumente zu bestellen - wird dann mit der Post zugesendet und kostet ca. € 10.- (nicht gut, da deine Holde den Brief bekommen könnte!). Ich würde das Dokument persönlich abholen, und als Nachweis die normale Geburtsurkunde und eventuell einen Ausweis deiner Holden mitnehmen, damit du das Dokument auch erhältst, und der/dem Standesbeamtin/en die Situation erklären.
Ich hörte immer was von beglaubigten übersetzungen. Was genau muß den übersetzt werden ?
Diese beglaubigte Übersetzung bezieht sich auf die Heiratsurkunde
nach der hoffentlich erfolgreichen Durchführung deines Vorhabens. Bei uns in Österreich ist die rechtliche Lage so, dass die Heiratsurkunde, die mit dieser notwendigen "Apostille" vom Prime Ministers Office versehen sein muss, bereits rechtsgültig ist. - Manchmal wird von unseren Behörden zur Eintragung => (
kann-Bestimmung, nicht
muss-Bestimmung) ins offizielle "Ehebuch beim Standesamt" in Österreich eine
gerichtlich beglaubigte Übersetzung verlangen, damit nur deutsch sprechende Beamte die Heiratsurkunde auch lesen können obwohl sie in der zweisprachigen Originalfassung (englisch/französisch) schon uneingeschränkt Gültigkeit als internationales Dokument hat. Lässt man in Österreich die Eintragung ins Ehebuch nicht machen, so weiss das Standesamt zwar nichts davon das man verheiratet ist - man ist aber trotzdem rechtsgültig verheiratet, und kann es jederzeit nachholen, sollte es aus irgendwelchen Gründen notwendig werden (z.B.: Scheidung, Erbe nach Tod des Ehepartners,.....) so waren unsere Auskünfte beim Standesbeamten in Österreich. Ich kenne ein befreundetes Ehepaar, die vor 10 Jahren in der Karibik geheiratet haben, und die Frau hat bis heute überall ihren neuen Familiennamen geändert - völlig ohne Übersetzung und ohne Eintragung ins Ehebuch, und es gab bis heute keine Brösel!
Mit den allerbesten Glückwünschen für eine Umstzung deiner Pläne so wie du es dir vorstellst - vielleicht wird es noch sehr viel schöner als du dir denkst!
Sandra u. Peter drücken dir gaaaaaaaanz fest die Daumen.