by Sunnyqueen » Sat May 19, 2007 15:27
Die Frage fand ich gar nicht mal schlecht, daher habe ich mich damit auch mal befasst und mal wieder was gelernt.
Habe gerade nochmal nachgeschaut. Auf meiner Heiratsurkunde aus Mauritius steht: "Gesetzlicher Güterstand der Gütertrennung."
Dies bedeutet nach deutschem Recht eine Zugewinngemeinschaft. Im meinen Fall war das aber auch so gewollt. Bei einer wirklichen Gütertrennung musst du scheinbar tatsächlich noch einen Ehevertrag abschliessen.
Kannst du hier nachlesen:
Falls die Ehegatten keinen →Ehevertrag abgeschlossen haben, gilt als gesetzlicher Güterstand seit dem 1. 7. 1958 (Inkrafttreten des Gleichberechtigungsgesetzes) die Zugewinngemeinschaft (§§ 1363 folgende BGB): Für das in die Ehe eingebrachte Gut gilt der Grundsatz, dass das Vermögen des Mannes und das der Frau getrennt bleiben. Jeder Ehegatte kann sein Vermögen selbstständig verwalten und nutzen. Bei Verfügungen über das ganze Vermögen eines Ehegatten oder über Gegenstände des ehelichen Haushalts ist jedoch die Zustimmung des anderen Ehegatten erforderlich. Der Vermögenserwerb während der Ehe (Zugewinn) bleibt gleichfalls Eigentum des erwerbenden Ehegatten, jedoch hat jeder Ehegatte bei Aufhebung der Zugewinngemeinschaft (besonders bei Scheidung, bei Abschluss eines das eheliche Güterrecht ändernden Ehevertrags) einen Anspruch auf Teilung des Zugewinns zu gleichen Teilen. Bei Tod eines Ehegatten wird der Zugewinn pauschal durch Erhöhung des gesetzlichen Erbteils des überlebenden Ehegatten um ¼ der Erbschaft ausgeglichen (→Erbfolge), auch wenn im einzelnen Fall kein Zugewinn erzielt wurde. Wird der überlebende Ehegatte nicht Erbe, z. B. bei Ausschlagung der Erbschaft, so kann er aber den Ausgleich des Zugewinns verlangen.